Die Landesgeschäftsordnung soll in §6(3) wie folgt geändert werden:
Alter Text
(3) Antragsmindestfristen für einen LPT sind:
i. Anträge: 2 Wochen
ii. Antragsfrist Gegen-/Zusatzanträge und Kandidaturen: 1 Woche
Neuer Text
(3) Antragsfristen für einen Landesparteitag sind für
i. Anträge: 2 Wochen
ii. Gegen- und Zusatzanträge sowie Kandidaturen: 1 Woche
Begründung
Die bisherige Formulierung war redundant und nicht ganz korrekt.