Die Landesgeschäftsordnung soll in §6(3) wie folgt geändert werden:

Alter Text

(3) Antragsmindestfristen für einen LPT sind:
i. Anträge: 2 Wochen
ii. Antragsfrist Gegen-/Zusatzanträge und Kandidaturen: 1 Woche

Neuer Text

(3) Antragsfristen für einen Landesparteitag sind für
i. Anträge: 2 Wochen
ii. Gegen- und Zusatzanträge sowie Kandidaturen: 1 Woche

Begründung

Die bisherige Formulierung war redundant und nicht ganz korrekt.