= Antrag =
Die LDO möge in §8 alle Punkte ab (2) um 1 nach hinten verschieben und als neuen Absatz (2) einführen:
== Text ==
(2) Erreicht ein Antrag auf geheime Abstimmung die Abstimmungsphase, so ist die Abstimmung unverbindlich und somit explizit davon ausgeschlossen, gemäß (1) zu einem Beschluss zu werden.
== Begründung ==
Es muss die Möglichkeit geben, sich bereits *vor* der Abstimmung für eine geheime Abstimmung auszusprechen. Dies geht nur über die Unterstützung von Initiativen. Diese Initiative schlägt nun vor, das Unterstützerquorum zur Erzwingung geheimer Abstimmungen an jenes für Alternativ-Initiativen zu binden. Derzeit sind dies je nach Themenbereich zwischen 5 und 10 Unterstützern.

Eine verpflichtende Behandlung bei der nächsten BGV ist bei dieser Variante *nicht* vorgesehen.

Diese Regelung ist wichtig um mit kontroversen Themen richtig umgehen zu können.