= Antrag = Die LDO möge in §8 alle Punkte ab (2) um 1 nach hinten verschieben und als neuen Absatz (2) einführen: == Text == (2) Erreicht ein Antrag auf geheime Abstimmung die Abstimmungsphase, so ist die Abstimmung unverbindlich und somit explizit davon ausgeschlossen, gemäß (1) zu einem Beschluss zu werden. == Begründung == Es muss die Möglichkeit geben, sich bereits *vor* der Abstimmung für eine geheime Abstimmung auszusprechen. Dies geht nur über die Unterstützung von Initiativen. Diese Initiative schlägt nun vor, das Unterstützerquorum zur Erzwingung geheimer Abstimmungen an jenes für Alternativ-Initiativen zu binden. Derzeit sind dies je nach Themenbereich zwischen 5 und 10 Unterstützern. Eine verpflichtende Behandlung bei der nächsten BGV ist bei dieser Variante *nicht* vorgesehen. Diese Regelung ist wichtig um mit kontroversen Themen richtig umgehen zu können.