Antrag

Die LDO möge in §8 alle Punkte ab (2) um 1 nach hinten verschieben und als neuen Absatz (2) einführen:

Text

(2) Erreicht ein Antrag auf geheime Abstimmung die Abstimmungsphase, so ist die Abstimmung unverbindlich und somit explizit davon ausgeschlossen, gemäß (1) zu einem Beschluss zu werden.

Begründung

Es muss die Möglichkeit geben, sich bereits *vor* der Abstimmung für eine geheime Abstimmung auszusprechen. Dies geht nur über die Unterstützung von Initiativen. Diese Initiative schlägt nun vor, das Unterstützerquorum zur Erzwingung geheimer Abstimmungen an jenes für Alternativ-Initiativen zu binden. Derzeit sind dies je nach Themenbereich zwischen 5 und 10 Unterstützern.

Eine verpflichtende Behandlung bei der nächsten BGV ist bei dieser Variante *nicht* vorgesehen.

Diese Regelung ist wichtig um mit kontroversen Themen richtig umgehen zu können.