Begründung. Die Mitgliederverwaltung muss möglichst einfach gestaltet sein, da alle Sonderregelungen händisch zu bearbeiten sind und das sehr Zeitaufwendig ist.

1) Der Mitgliedsbeitrag ist immer am 1.1. jeden Jahres fällig. Auf Antrag ist eine unterjährige Zahlungsweise halbjährig oder monatlich per Dauerauftrag /Lastschrift möglich.

2) Die Mitgliedsdatei ist dahingehend zu überarbeiten, das allen Mitgliedern die heuer Vorauszahlungen für 2013 geleistet haben , der Restbetrag für 2013 im Dezember "mitgeteilt "wir.

3) Der Aufteilungsschlüssel für Bund und eventuelle Länderbeiträge wird fix geregelt.

4) Alle darübergehenden Beträge werden automatisch als Spende auf ein getrenntes Konto verbucht. verbucht

5) Die Einschreibgebühr von 1€ wird per 1.1.2013 abgeschafft. Da der Betrag in keinem Verhältniss zum administrativen Aufwand steht.