Der Bundesgeschäftsordnung möge in §2 folgender Text als Absatz hinzugefügt werden:

Text

Eine Rückerstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge ist ausgeschlossen.

Begründung

In der BGO war bisher nicht explizit festgelegt dass eine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen ausgeschlossen ist.