Der Bundesgeschäftsordnung möge in §2 folgender Text als Absatz hinzugefügt werden:
=Text=

Eine Rückerstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge ist ausgeschlossen.
=Begründung=

In der BGO war bisher nicht explizit festgelegt dass eine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen ausgeschlossen ist.