Der Bundesgeschäftsordnung möge in §2 folgender Text als Absatz hinzugefügt werden: =Text= Eine Rückerstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge ist ausgeschlossen. =Begründung= In der BGO war bisher nicht explizit festgelegt dass eine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen ausgeschlossen ist.