Die Mehrheit beim Regelwerk Satzungsänderung bleibt auf 70%, wie von der BGV beschlossen. Das Quorum wird auf mindest x^0,75 bis maximal 76 Abstimmende festgelegt.
Anmerkung: Die maximale Stimmenanzahl könnte sinnvollerweise auch mehr als, oder weniger als 80 betragen. Daher könnte der Text durch Anregungen und Diskussion noch dahingehend geändert werden.

Begründung

Die Mitgliederversammlung hat die notwendige Mehrheit auf 70% festgelegt. Das notwendige Quorum mit x^0,6 für die bindende Wirkung wären aber nur noch derzeit 43 Personen. Dies ist angesichts der am ersten Tag 110 abstimmenden Personen und am zweiten mit über 70 auf der BGV für Gleichartiges, eine sehr niedrige Anzahl. Bei x^0,75 bis maximal 70 Stimmenden ist ausreichend hohe Anzahl gegeben. Durch das degressive Quorum bleibt auch bei möglicher sinkender stimmberechtigter Mitgliederzahl eine Satzungsänderung weiterhin möglich.

In diesem Fall gilt auch nicht das Argument das dieser Themenbereich viele nicht interessiert und daher nicht so viele mitstimmen werden. Denn Satzungsänderungen betreffen die gesamte Partei und es sollten daher eine ausreichende Zahl von Stimmberechtigten aktiv werden.