Die BGV möge folgende Änderung der Bundeswahlordnung beschließen

Folgende Absätze mögen an entsprechender Stelle mit angepasster Nummerierung unter der Überschrift Wahllistenerstellung in die Bundeswahlordnung eingefügt werden:

  1. "Kandidaten für ein Mandat auf Europa-, Bundes- oder Landesebene haben vor der Wahllistenerstellung einen Vertrag mit der BGF abzuschließen, in dem eine Parteisteuer von 5% ihres Brutto-Einkommens aus der Mandatsausübung für die Dauer der Ausübung dieser durch die Piratenpartei erreichten Mandate vereinbart wird. Dazu sind monatliche Akontozahlungen an die BGF zu entrichten, die 5% des im Bundesbezügegesetz festgelegten Monatsbezugs entsprechen. Eine Abrechnung, in die auch Sonderzahlungen eingerechnet werden, ist zum Ende des Geschäftsjahres durch den Mandatar mit Belegen der BGF vorzulegen."
  2. "Die BGF ist angewiesen, jeweils 70% der eingenommenen Parteisteuer laut Ziffer 1 an die aufstellende Gliederung, durch die das Mandat erreicht wurde, zu überweisen."

Begründung

Die Partei braucht eine Parteisteuer um mit diesen Mitteln eine Infrastrur erhalten zu können bzw. um weitere Wahlkämpfe zu finanzieren.
Eine Parteisteuer, die nicht an die Zugehörigkeit zur Partei sondern an das Ausüben des Mandats gebunden ist, soll helfen im Falle des Austrittes eines oder mehrer Mandatare aus zB dem Parlamentsklub oder der Piratenpartei die Finanzierung planbar zu sichern.

Abs. 2 Entspricht unserem derzeitigem Schlüssel BO/LO und wird nur schlagend, wenn zB das Nationalratsmandat durch die Landes- oder Regionalliste erreicht wurde oder bei Landtagsabgeordneten