Die entsprechende Ziffer zur Unvereinbarkeit in der neuen SGO soll wie bisher wie folgt lauten:
(3) Mitglied im Schiedsgericht können nur Parteimitglieder sein, welche nicht Mitglied von BV, BGF, LR, EBV oder LV sind.
EDIT: Bezüglich LGF siehe https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/776.html.