Die entsprechende Ziffer zur Unvereinbarkeit in der neuen SGO soll wie bisher wie folgt lauten: (3) Mitglied im Schiedsgericht können nur Parteimitglieder sein, welche nicht Mitglied von BV, BGF, LR, EBV oder LV sind. EDIT: Bezüglich LGF siehe [https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/776.html].