Vorbemerkung: Im Falle einer Befürwortung des Antritts der PPÖ bei der kommenden Nationalratswahl: Um etwaigen Absprachen vorzubeugen, als auch die PPö als „basisdemokratische Mitgliederpartei“ im Gegenzug zu einer „Oragen-/Gremienpartei“ zu fördern, müssen – unabhängig von der Wahlantrittsform (Eigenantritt, Bündnisantritt) die etwaigen Kandidaten bzw. die Reihung der Kandidaten auf den Wahllisten von der Basis der Piratenpartei bestätigt werden. Im Falle, dass die PPö bei der kommenden Nationalratswahl nicht antritt, ist dieser Antrag irrelevant.
Antrag:
Kandidaten für dir Nationalratswahl als auch die Reihung der etwaigen Kandidaten auf Wahllisten müssen durch die Basismitglieder bestätigt bzw. abgesegnet werden.
Dieser Beschluß gilt unabhängig von der Wahlantrittsform im Rahmen der Nationalratswahl – Eigenantritt oder Bündnisantritt – und ist im Falle eines Bündnisses, in den „Bündnisvertrag“ aufzunehmen. Dies hat den Zweck, dass „Basisdemokratie“ als Herzstück der PPö auch im Falle eines etwaigen Wahlbündnisses explizit berücksichtigt wird. Ein Bündnis, welches den Prinzipien und dem Wesen einer „Basisdemokratischen Mitgliederpartei“ nicht gerecht wird, bzw. diese Entscheidungsfindungsprozesse der PPö ablehnt, widerspricht den PPÖ-Werten, PPÖ-Grundsätzen und dem Piraten-Kodex. Folglich darf ein solches Bündnis, welches im Widerspruch zu einer „Basisdemokratischen Mitgliederpartei“ steht, nicht eingegangen werden.
Wahlkandidaten bzw. die Wahlisten sind von der Basis im Rahmen einer Mitgliederversammlung zu bestätigen bzw. abzusegnen. Eine Bestätigung bzw. Absegnung dieser durch Gremien widerspräche dem Prinzip und dem Wesen einer „basisdemokratischen Mitgliederpartei“
Ein Entscheidungsgremium im Sinne des vormaligen „WienAndasRat“ wird abgelehnt und als unvereinbar mit einer „basisdemokratischen Mitgliederpartei“ angesehen.
Etwaige Kandidaten der PPö haben sich zwingend einem Hearing im Rahmen einer Mitgliederversammlung zu stellen. Kandidaten der PPö welche sich diesem Mitgliederhearing im Rahmen einer Mitgliederversammlung nicht stellten, sind als Kandidaten zur Nationalratswahl nicht zugelassen.
Begründungen:
- Wahrung der Prinzipien einer „Basisdemokratischen Mitgliederpartei“ als „Gegenpol“ zu Organparteien bzw. Gremienparteien.
- Stärkung der Mitspracherechte sowie ENTSCHEIDUNGSRECHTE der BASISMITGLIEDER bzw. der Basis im Allg..
- Vorbeugung etwaiger Absprachen hinsichtlich der Kandidatenreihung bzw. Zulassung von Kandidaten, wie dies u.U. im Rahmen des letzten Wahlbündnisses in Wien erfolgte.
- Vorbeugung undurchsichtiger/verschleierter Entscheidungsprozesse, und
- Wiederbelebung bzw. Förderung „basisdemokratischer Entscheidungsprozesse“, bzw.
- Allgemeine Stärkung der Basismitglieder bzw. der Basiskompetenzen gegenüber den Gremien bzw. den Gremienkompetenzen. Immerhin, möchte sie sich die PPÖ als „Basisdemokratische Mitgliederpartei“ und nicht als „Organpartei“ und nicht als „Gremiumpartei“ im politischen Spektrum etablieren.
- Voranstellung von Thementreue und Prinzipientreue vor etwaigen Wahlerfolgen und "Zugriffsmöglichkeiten auf Steuergeldertöpfe".
Betreffend etwaiger Kritik hinsichtlich „Zeitmangel“ verweise ich auf eine Initiative aus dem März des letzten Jahres, wo bereits die Belange eines etwaigen Antrittes zur Nationalratswahl angesprochen wurden: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6498.html. Folglich gab es ausreichend Zeit, jene mit einem Antritt zur Nationalratswahl verbundenen Entscheidungsprozesse durchzuführen.