Anstelle von drei LGVs sollen eine LGV und je nach Anzahl der anstehenden PRojekte, Initiativen und Herausforderungen mehrere Mitgliederversammlungen einberufen und abgehalten werden.
Antrag: Die Landesgeneralversamlung beschließt, dass zukünftigt (zumindest 2016 und 2017) jährlich eine Landesgeneralversammlung und 2 oder 3 Mitgliederversammlungen abgehalten werden.
Begründung:
Mitgliederversammlungen sind ausreichend um die anstehenden Projekte, Initiativen und Herausforderungen zu besprechen und zu entscheiden.