Anstelle von drei LGVs sollen eine LGV und je nach Anzahl der anstehenden PRojekte, Initiativen und Herausforderungen mehrere Mitgliederversammlungen einberufen und abgehalten werden. = Antrag: Die Landesgeneralversamlung beschließt, dass zukünftigt (zumindest 2016 und 2017) jährlich eine Landesgeneralversammlung und 2 oder 3 Mitgliederversammlungen abgehalten werden. = '''Begründung''': Mitgliederversammlungen sind ausreichend um die anstehenden Projekte, Initiativen und Herausforderungen zu besprechen und zu entscheiden.