Textkorrektur
am 29.10.2012 um 10:11 Uhr

(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namen des Spenders veröffentlicht und sind für jeden nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in Ziffer 2 genannten Ausnahmen. (2) Spenden natürlicher Personen werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als €100,– durch diese natürliche Person gespendet wurden.


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