am 02.10.2012 um 16:46 Uhr
Begrenzung auf die Parteienfinanzierung bei 1% Wahlergebnis
Ab 1% Wahlergebnis erhält man Parteienfinanzierung. Ich würde eventuelle Kredite auf den in diesem Fall zu erwartenden Betrag begrenzen.
Es dürfte sich dabei um 300.000 Euro handeln: ((6300000 Wahlberechtigte*5 Euro lt. Gesetz)-(6 Parteien mit Klubstärke*218000 Basisbetrag lt. Gesetz))/100 Prozent)
Mit dem Kredit müssen dann allerdings ausschließlich einmalige Ausgaben (Wahlkampf, Plakate, etc) getätigt werden, nicht die laufenden Kosten erhöht werden, da wir nach der Wahl bloß wieder über dasselbe Budget wie zuvor verfügen könnten.
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