am 30.07.2012 um 19:26 Uhr
Bitte gleichzeitig auch die Prüfbefugnisse des Rechnungshofes erweitern
Die aktuell gültigen Quoten für RH-Prüfungen (25% Bundesbesitz) gehören nach untern korrigiert. Wenn eine öffentliche Körperschaft Geld in ein Unternehmen investiert, so hat sich dieses ZUMINDEST im Verdachtsfall vom RH prüfen zu lassen (alles offenzulegen kann man von privatwirtschaftlichen Unternehmen ja eh nicht verlangen.
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