Stichtag ist Ende des Monats
am 07.09.2012 um 17:02 Uhr
  • Bitte als Stichtag das Ende des Monats festlegen.
    ⇒ Dadurch gilt die Zahlung des aktuellen Monats durch den Vormonat als gegeben.
  • Bei Fortsetzung der Beitragszahlung nach längerer Unterbrechung ist 1 Monat nachzuzahlen.
    ⇒ dadurch Sammeln sich keine Forderungen zu Lasten eines Mitglieds an und der "Monat voraus" ist auch abgeglichen.

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