am 07.09.2012 um 14:10 Uhr
Eine Nicht-Zerbrochene Energiesparlampe bietet keine Umweltgefährdung
Sofern eine Energiesparlampe nicht bricht und korrekt entsorgt wird sind die Umweltbelastungen die dadurch entstehen minimal und rechtfertigen in keinster Weise deren Verbot
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