Wo kein Kläger, da kein Richter
am 04.09.2012 um 18:39 Uhr

Ich befürworte es, aber Umsetzbarkeit ist nur dann gegeben, wenn es jemand anzeigt. Dazu ist ausreichend Wissen erforderlich. Ev. könnte das eine Kontrollbehörde, ähnlich eines Rechnungshofs.


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