b) gegen Abgeordnete der EU-Kommission sollen Ermittlungsverfahren wegen Anstiftung zu Schwerer Körperverletzung eingeleitet werden, wenn diese dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht zustimmen, oder der Abstimmung unentschuldigt fernbleiben.
am 04.09.2012 um 09:17 Uhr

das ist der größte Schwachsinn den ich je gelesen habe !!!


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