am 30.08.2012 um 21:04 Uhr
keine Einschränkung auf lokale Betäubung
Diese Einschränkung öffnet jede Möglichkeit die jetztige Praxis fortzusetzen. Lokale Betäubung verhindert auch nicht das seelische Trauma durch den gewaltsamen Eingriff am Körper, den das Kind erlebt. Es gilt das Kind vor dem Eingriff an sich zu schützen, nicht nur vor den damit verbundenen Schmerzen. Die Abtrennung eines Teils des stark besetzten Sexualorgans ist an sich traumatisch, da jede vernünfige Erklärung fehlt, statt dessen wird Gott als Urheber benannt. Damit wird dem Kind jede Form der Kritik daran oder des Wiederstands genommen.
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