keine Einschränkung auf lokale Betäubung
am 30.08.2012 um 21:04 Uhr

Diese Einschränkung öffnet jede Möglichkeit die jetztige Praxis fortzusetzen. Lokale Betäubung verhindert auch nicht das seelische Trauma durch den gewaltsamen Eingriff am Körper, den das Kind erlebt. Es gilt das Kind vor dem Eingriff an sich zu schützen, nicht nur vor den damit verbundenen Schmerzen. Die Abtrennung eines Teils des stark besetzten Sexualorgans ist an sich traumatisch, da jede vernünfige Erklärung fehlt, statt dessen wird Gott als Urheber benannt. Damit wird dem Kind jede Form der Kritik daran oder des Wiederstands genommen.


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