Entfall der Umwandlung des Mitgliedsbeitrag in eine Spende
am 10.12.2021 um 01:00 Uhr

Wenn wir den Teil der Satzung anfassen, würde ich den Punkt "Bei Mitgliedsbeitragszahlungen von über €1000,– im Jahr wird der Anteil über €1000,– als Spende angesehen." ändern, z.b. in "Bei Mitgliedsbeitragszahlungen von über €1000,– im Jahr wird der Anteil über €1000,– als Fördermitgliedschaftsbeitrag angesehen"

Grund: 2019 gab es eine Novelle zum Parteiengesetzes, dass die Spendenobergrenze mit 7.500 € pro Person festsetzt, außer: § 2. Abs. 5. Ziffer f. PartG: "Nicht als Spende anzusehen sind Mitgliedsbeiträge, Beiträge der der jeweiligen Partei angehörenden Mandatare und Funktionäre, ..."


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