am 08.11.2017 um 12:04 Uhr
Satzungsänderung
Ich weise darauf hin, dass es sich bei diesen Anträgen nicht um einen "sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung", sondern um eine Satzungsänderung handelt.
In der Landesparteieinheitssatzung steht unter § 6. Landesgeneralversammlung (LGV) (4) "Sie findet zumindest einmal im Kalenderjahr statt und wird vom Landesvorstand oder vom Erweiterten Bundesvorstand (EBV) der Piratenpartei Österreichs einberufen. Zwischen zwei LGVen dürfen nicht mehr als 21 Monate liegen."
Daher ist eine Mehrheit von 70% für die vorgeschlagenen Änderungen erforderlich.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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