am 03.06.2017 um 20:48 Uhr
Eine Mitgliedschaft in der Bundesgeschäftsführung (BGF) ist mit dem Schiedsgericht nicht vereinbar
Ich beantrage im Abschnitt "Die wesentlichen Änderungen kurz erklärt" im Satz " Eine Doppelfunktion als SR und politisches Organ ist nachwievor ausgeschlossen, aber so ist es zB möglich SR und LGF/BGF gleichzeitig zu sein." das Wort BGF zu streichen.
Begründung: Organe der BGF sind im Erweiterten Bundesvorstand EBV stimmberechtigt. Daher sind sie auch Organe in einem politischen Gremium. Da eine politische Organfunktion mit der Funktion eines Schiedsrichters nicht vereinbar ist, ist folgerichtig eine Position in der BGF nicht mit einer im Schiedsgericht vereinbar.
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