am 02.06.2016 um 19:45 Uhr
Bedeutet, dass Organe keinen solchen Antrag mehr stellen können
Bedeutet, dass Organe keinen solchen Antrag mehr stellen können: "(2) Anträge auf einen Parteiausschluss können nur von mindestens sechs Mitgliedern, die eine Person als Schiedsrichter bestimmen, gestellt werden."
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