Bedeutet, dass Organe keinen solchen Antrag mehr stellen können
am 02.06.2016 um 19:45 Uhr

Bedeutet, dass Organe keinen solchen Antrag mehr stellen können: "(2) Anträge auf einen Parteiausschluss können nur von mindestens sechs Mitgliedern, die eine Person als Schiedsrichter bestimmen, gestellt werden."


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