am 30.05.2016 um 12:01 Uhr
funktioniert das SGnicht, kann ein internationales SG angerufen werden
Da wir immer mit wenig geeigneten Kandidaten kämpfen, möchte ich den Vorschlag um den Punkt erweitern, dass im Falle eines Nichtzustandekommens eines funktionierenden SGs ein internationales SG zB Deutschland oder Schweiz angerufen werden kann, die den Fall dann behandeln, etwa in dieser Form:
§ 1 (6) Kommt kein ordentliches SG zustande oder ist das aktuelle Befangen oder handlungsunfähig, kann ein SG einer anderen Piratenpartei mit dem Fall beauftragt werden. Es gelten die Satzungen der Piratenpratei Österreichs. Der Entscheid dieses so angerufenen SG ist bindend und einem Entscheid des eigenen SG gleichgestellt.
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