Unvorhergesehener Umstand: Was, wenn zuständige Organe versagen?
am 23.07.2015 um 13:08 Uhr

Ein solcher "unvorhergesehender Umstand" wäre wohl, wenn die "zuständigen Organe" aus einem unvorhergesehenen Grund nicht mehr in der Lage wären, eine Versammlung einzuberufen. In diesem Falle braucht es eine Regelung, wie etwa einen Automatismus, unabhängig von Organen, der so ein Versammlungsevent auslöst. Wenn es so einen Automatismus gibt, dann sind auch die "zuständigen Organe" nicht mehr notwendig, im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen eine Ausnahmebehandlung durchzuführen.


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