am 15.03.2015 um 23:55 Uhr
Klarer formulieren.
Es sollte in dem zusätzlichen Absatz aber auch klar enthalten sein, dass Wahlbündnisse auf Landesebene der Genehmigung durch die BGV bedürfen. Näheres regelt die Bundesgeschäftsordnung. Wenn das nicht klar geregelt wird, sehe ich da sonst wieder die Möglichkeit, dass Mißverständnisse bei der Auslegung entstehen.
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