Keine Bürokratieebenen für weniger als (z.B.) 30 Mitglieder
am 21.02.2015 um 21:23 Uhr

Untervorstände, -parteien, usw. machen bei so wenigen Mitgliedern mehr Probleme, als sie lösen. Bundesweite Gremien (LSG, EBV) bleiben unterbesetzt, 100% der KandidatInnen in lokale Ämter gewählt (keine Filterung), usw.

Eine Auflösung bestehender Strukturen ist aber vielleicht nicht der besten Weg.

Könnte die Satzung definieren, dass eine Untergliederung erst ab einer bestimmten Anzahl an stimmberechtigten Parteimitgliedern (etwa 30) aktiv ist und darunter zwar gern weiterbestehen kann, aber keine zusätzlichen Entscheidungsbefugnisse oder bürokratische Pflichten hat?

Hab mir aber nicht durchgedacht, was die genauen Konsequenzen wären.


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