Sinnhaftigkeit überprüfen!
am 31.07.2014 um 13:21 Uhr

Sorry aber die alte Regelung hatte Ihre Existenzberechtigung einfach aus dem Grund das a) BGV planbar bleibt - Größe und Mitgliederzahl UND um ein Unterlaufen der Partei zu verhindern. Die Argumentation das die BGF ja eine Aufnahme ablehnen kann ist gut und nett nur wird keine BGF-Sitzung während der Akkreditierungszeit auf einer BGV stattfinden um dort über allfällige Neuaufnahmen bereits zu entscheiden und bei der Mitgliederzahl würde ein Aufmarsch von 50 bis 100 Personen genügen um nach der neuen angestrebten Regelung die PPAT binnen Stunden an sich zu bringen. Sinnvoll?


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