am 24.07.2014 um 20:12 Uhr
geht in der Form nicht
Als solchen ankündigen kann man ihn nicht, da der satzungsmäßige Rahmen dafür fehlt; außerdem erfordert so ein Grundsatzkonvent eh eine längere und vor allem gut organisierte Reflexionsphase, als zwei Sommermonate (bis Antragsschluss) bieten können.
Sinnvoller ist, du stellst zuerst Anträge, um den satzungsmäßigen Rahmen herzustellen.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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