Zeichnungsberechtigung
am 25.02.2014 um 10:33 Uhr

§ 7. Landesvorstand (LV)

(1) Der LV vertritt die Landespartei politisch nach außen und koordiniert die landesweiten Aktivitäten der Mitglieder. Er vertritt die Partei rechtsgeschäftlich nach außen und verwaltet Finanzen, Infrastruktur und Ressourcen nach den Bedürfnissen der Mitglieder.


Da haben wir in der BGF ja gerade was dazu gelernt, deswegen Ini4730. https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/4730.html

Hier sollte nicht das selbe Problem mit der Zeichnungsberechtigung eingebaut werden wie bereits in der Satzung - daher bitte Zusatz: "Jeweils zwei Mitglieder des LV sind gemeinsam vertretungsbefugt und zeichnungsberechtigt."

D.h. neuer Text:

§ 7. Landesvorstand (LV) (1) Der LV vertritt die Landespartei politisch nach außen und koordiniert die landesweiten Aktivitäten der Mitglieder. Er vertritt die Partei rechtsgeschäftlich nach außen und verwaltet Finanzen, Infrastruktur und Ressourcen nach den Bedürfnissen der Mitglieder. Jeweils zwei Mitglieder des LV sind gemeinsam vertretungsbefugt und zeichnungsberechtigt.


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