am 22.01.2014 um 11:58 Uhr
Widerspricht Bundesgeschäftsordnung §4(9)
In der Bundesgeschäftsordnung ist in §4(9) folgendes gschrieben:
(9) Eine Versammlungsordnung muss fristgerecht eingereicht werden und zumindest Regeln zu Wortmeldungen und Formalanträgen festlegen.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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