am 10.12.2013 um 08:06 Uhr
BGF kann sehr wohl feststellen, dass Vollmachten Gesetzeskonform sind und rechtlich nicht ausgeschlossen werden können!
BGF kann sehr wohl feststellen, dass Vollmachten Gesetzeskonform sind und rechtlich nicht ausgeschlossen werden können!
Es ist schlicht und ergreifend nicht möglich Vollmachten die dem ABGB voll inhaltlich entsprechen rechtskonform nicht anzuerkennen. Kein Verein dieser Welt und auch keine politische Partei kann geltendes Recht beugen, oder gar ändern (zumindest nicht ohne Mehrheit im Parlament^^). Die Bundesgeneralversammlung der Piratenpartei kann auch nicht die STVO außer Kraft setzen... und auch nicht das ABGB.
Über die Nichtzulassung von Vollmachten auf der BGV abzustimmen wäre ungefähr genau so bindend und zielführend, wie für 180 km/h auf der Autobahn in Österreich abzustimmen: nämlich gar nicht.
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