ein BGF-Beschluss kann nicht festlegen, dass er von BGV nicht aufgehoben werden kann
am 09.12.2013 um 20:29 Uhr

„Dieser Beschluss ist bindend und kann auf der BGV nicht revidiert werden!“

ist also totes Recht.


Meinungsbild der UnterstützerMeine MeinungÄnderungswunsch zur Zeit nicht umgesetztÄnderungswunsch zur Zeit umgesetzt
 
 
 
[nur für Registrierte]