Keine Diskriminierung
am 03.12.2013 um 01:14 Uhr

Ich sehe beim § 207b StGB selbst keine Diskriminierung. Ob die Exekutive und Judikative diesen so anwenden, wie sie sollten, ist meiner Meinung nach wieder ein anderes Thema und dieser Paragraph sollte deshalb meiner Meinung nach nicht entfernt werden. Anstelle sollte überprüft werden, ob dieser Paragraph "richtig" angewendet wird.


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