am 29.11.2013 um 07:33 Uhr
Existenz der Gliederung Graz in LDO sichergestellt
(3) Es existiert in den Gliederungen der Landesorganisationen für jede NUTS-3-Region (außer Wien) jeweils eine Gliederung, sofern zumindest zehn Mitglieder eine Postleitzahl in dieser NUTS-3-Region haben und die Einrichtung der Gliederung bei der BGF beantragen. Mitglieder ordnen sich durch die Angabe der Postleitzahl einer Region zu und sind dann in dieser stimmberechtigt. Jedes Mitglied kann sich, unabhängig von der LO-Zugehörigkeit, bis zu zwei Regionen zuordnen.
Ich würde daher vorschlagen eher den Unterbereich zu entfernen.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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