Meine Frage: "Hallo Markus, mein Name ist Harald Bauer und ich habe in der Piratenpartei einen Programmantrag zur Streichung des § 207 b eingebracht. Nach meinen Recherchen wurde der 207 b de facto als Ersatz für den Verfassungswidrigen § 209 gestrickt und wird seither einseitig gegen homosexuelle Mäner angewandt. Einer meiner Parteifreunde hat nun ein Schreiben an die HOSI Wien geschickt, und eine Antwort erhalten, die meiner Argumentation einigermassen widerspricht. Ich war bisher immer der Meinung, dass das Thema Prostitution Minderjähriger bereits durch § 215 a hinreichend strafbewehrt ist und der 207 b diesbezüglich also für eine Strafverfolgung nicht gebraucht wird. Mich würde dehalb interessieren, ob die HOSI Tirol das genau so sieht, wie die HOSI Wien ??? Insbesondere würde mich interessieren, ob die HOSI Tirol einen Erhalt des 207 b für notwendig erachtet ??? Über eine rasche Antwort würde ich mich freuen. Besten Dank im Voraus! LG, Harald Bauer alias "VinPei" "
Die Antwort der HOSI Tirol "Hallo Harald Sorry erstmal für die späte Antwort, erstens musste ich die Rückmeldungen des Vorstands abwarten und zweitens musste ich mich selbst erst mal schlau machen. Wir sehen das wie das Rechtskomitee Lambda das der Meinung (auch die Position von Experten) ist, dass die anderen Bestimmungen reichen und das Problem der Jugendprostitution (im Gegensatz zur Kinderprostitution) nicht Kriminal-Repression zu lösen sondern nur mit nachgehender akzeptierender Sozialarbeit. Lieben Gruß Markus (PS: Grundsätzlich bin ich für die Reduktion der Gesetzesflut - nach dem Motto: gerade soviel wie nötig sind! - Aber das ist meine persönliche Meinung)"
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
---|---|---|---|---|---|---|
[nur für Registrierte] |