§22 (1) ist nicht exekutierbar
am 09.11.2013 um 19:45 Uhr

Da Landesparteien ohnehin eigene Rechtspersönlichkeit besitzen kann eine Bundespartei in die inneren Prozesse (Satzung, Beschlüsse etc.) nicht eingreifen. Das einzige Mittel, das die Bundespartei hätte, wäre, eine "abtrünnige" Landespartei aus der eigenen Satzung zu streichen.


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