am 24.10.2013 um 15:55 Uhr
Liquid eignet sich nicht als Ergänzung
Eine Abstimmung in Liquid als Ergänzung zur Abstimmung auf der BGV ist nicht sinnvoll. Dazu müsste die Person mit Klarnamen in Liquid aufscheinen. Eine pseudonyme Nutzung lässt keinen Rückschluß zu, welche pysische Person auf der dezentralen lokalen GV zum Nutzer in Liquid gehört. Es kann also nur lokale Abstimmungen geben, deren immer vollständig ausgezähltes Ergebnis dann an die BGV übermittelt wird und dort wird zusammengerechnet. Nicht anders als generell bei Wahlen. Auch geheime Wahlen sind damit natürlich dezentral möglich, obwohl problematisch, wenn die Anzahl anwesender Personen sehr gering ist.
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