Statt "Rückwirkend müssen keine Aufnahmen aus dem Archiv nachbearbeitet werden." würde ich vorschlagen (formulierungsverbesserungen wilkommen):
Rückwirkend müssen Aufnahmen aus dem Archiv nur ergänzt werden, wenn die jeweilige Sendung besonders häufig abgerufen wird. Insbesondere technische Hilfsmittel die keinen zusätzlichen Personalaufwand erzeugen, wie automatische Untertitelung durch Spracherkennung, sollen für alle Sendungen zur Verfügung gestellt werden.
Begründung
Besonders häufig aus dem Archiv abgerufene Sendungen sind wahrscheinlich in irgendeiner weise für das gesellschaftliche und politische Leben relevant und sollten daher genauso zugänglich gemacht werden.
Die automatische Untertitelung über Spracherkennung ist zwar qualitativ für neue Sendungen nicht ausreichend, aber für Sendungen aus dem Archiv besser als gar keine Untertitelung.
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