Vereinfachte Prozeduren mit Handycodes möglich?
am 23.08.2012 um 11:25 Uhr

Im eBanking gibt es das PIN-TAN Verfahren. Damit ist es möglich nach einigermaßen sicherem Login über eine einmalig gültigen Code eine Transaktion durchzuführen. Wäre dies für die Akkreditierung nicht zulässig?
Begründung: LQFB ist kein offiziell gültiges Werkzeug für alle Bürger. Es soll als Parteiinternes Werkzeug gelten, bei dem Meinungen zu Themen gefunden werden. Eine über das in eBanking vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen gehende Maßnahme ist nicht notwendig. Außerdem würde mit diesem vereinfachten Verfahren, der Zugang zur Akkreditierung stark vereinfacht und damit die Teilnahmezahlen stärker sein.


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