Addendum zur Anregung / Aufsicht für Bilanzprüfer
am 23.08.2012 um 11:23 Uhr

Es geht nicht darum, dass die Behörde die Arbeit der Prüfer kontrolliert, sonder darum dass grundsätzlich in strittigen Fragen eine Stellungnahme von offizieller Seite eingeholt werden kann.
Dadurch wird seitens der Bilanzprüfer eine Holschuld eingefordert - d.h. wenn diese Bilanzierungsstrategien testieren, für die es keine eindeutige Literaturmeinung gibt, haben sie die Wahl entweder die Haftung für die Richtigkeit zu tragen, oder alternativ sich mittels offizieller Stellungnahme abzusichern.
Der Aufwand ist dadurch weit geringer als bei einer tatsächlichen "Kontrolle" der Tätigkeit, aber jeder Auditor wird seine Haftung beschränken wollen und sich so absichern.


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