Beschneidung rechtswidrig, jedoch vorläufig bis Ende der Frist straffrei.
am 23.08.2012 um 11:19 Uhr

Ein Moderatorium wie vorgeschlagen, würde ich dann befürworten, wenn die Beschneidung grundsätzlich rechtswidrig, aber vorläufig (während der Evaluierungsphase) straffrei gestellt wird. Eine ähnliche Regelung gilt auch für die Fristenlösung. Im Gegensatz zu dieser, sollte aber die Rechtswidrigkeit besonders hervorgehoben werden, da es sich hier um einen eindeutigen Verstoß gegen wichtige Rechtsgüter handelt und im Gegensatz zur Fristenlösung, die betroffenen Personen, dort die Mutter und das ungebohrene Kind, hier die Eltern nicht geltend machen können, besonderen seelischen Schaden zu erleiden, wenn sie an dieser Tat an ihrem Kind gehindert werden.


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