Der Vertrauensgrundsatz hat sich toll bewährt!
am 16.09.2013 um 20:57 Uhr

Man kann ja kleinere Änderungen vornehmen ABER ein komplettes jederzeitiges Betreten der Fahrbahnen nach Ermessen der Fußgänger rund um Kreuzungsbereiche ist mir persönlich zu gefährlich! Weil das betreten, meines Wissensstandes, ja nur im Nahebereich eines geregelten Überganges (100 bis 200m)verboten ist.


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