am 23.08.2013 um 17:07 Uhr
Verbindliches Meinungsbild mit unverbindlichem Vormeinungsbild mit unverbindlichem Vorvormeinungsbild mit ...
Konsequenterweise sollte man das unverbindliche Meinungsbild in verbindliches Meinungsbild umbenennen. Allerdings ist dann ein unverbindliches Vormeinungsbild einzuführen. Für dessen Zulassung wäre dann ein unverbindliches Vorvormeinungsbild einzuführen. Es könnte allerdings sein, dass noch ein unverbindliches Vorvorvormeinungsbild für die Zulassung notwendig ist. Sollte auch das noch zu unsicher sein, dann ...
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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