Verbindliches Meinungsbild mit unverbindlichem Vormeinungsbild mit unverbindlichem Vorvormeinungsbild mit ...
am 23.08.2013 um 17:07 Uhr

Konsequenterweise sollte man das unverbindliche Meinungsbild in verbindliches Meinungsbild umbenennen. Allerdings ist dann ein unverbindliches Vormeinungsbild einzuführen. Für dessen Zulassung wäre dann ein unverbindliches Vorvormeinungsbild einzuführen. Es könnte allerdings sein, dass noch ein unverbindliches Vorvorvormeinungsbild für die Zulassung notwendig ist. Sollte auch das noch zu unsicher sein, dann ...


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