Textverbesserung
am 18.07.2013 um 14:21 Uhr

Der Versorgungsauftrag des ORF beinhaltet auch Online-Angebote. Diese sind jedoch gemäß §4f (2) ORF-G nur unter Angabe des Vornamen, des Familiennamen/Nachnamen und der Wohnadresse möglich. Unserer Forderung nach einem Recht auf Anonymität im Internet folgend und auch, um durch Datensparsamkeit den Datenschutz zu erhöhen, fordert die Piratenpartei Österreichs, dass dem ORF nicht nur erlaubt, sondern er sogar dazu verpflichtet werden soll, Angebote zur Veröffentlichung von Inhalten von Nutzern bereitzustellen, und dies möglichst anonym zu ermöglichen. Zu diesem Zweck fordert die Piratenpartei Österreichs die ersatzlose Streichung von § 4f (2) Z. 23 ORF-G.


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