Das ist schon seit der GBV in Graz 2010 so, wo das übelst schiefgegangen ist. Es handelt sich hier um eine Fehlinformation, und ist richtigzustellen, damit der Antrag ernstgenommen werden kann.
https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundesgesch%C3%A4ftsordnung#.C2.A74_Abhaltung_der_Bundesgeneralversammlung GO, §4 Abhaltung der Bundesgeneralversammlung (3) Mitglieder werden durch Abgleich eines amtlichen Lichtbildausweises mit der Mitgliederdatenbank und Kontrolle der Stimmberechtigung akkreditiert. Mitglieder, die keinen Ausweis vorweisen können, können durch mindestens 3 ordentlich akkreditierte Mitglieder akkreditiert werden. Mitglieder, die weniger als 4 Wochen vor der BGV beigetreten sind, können nicht akkreditiert werden.
Das heißt man muß persönlich anwesend sein.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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