Streichung "einschließlich Erstattung von Wahlkampfkosten"
am 18.04.2013 um 09:50 Uhr

§3 des Parteiengesetzes (in Verfassungsrang) besagt u.a. "Eine darüberhinausgehende Zuwendung an politische Parteien und wahlwerbende Parteien zur Bestreitung von Wahlwerbungskosten bei Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern ist unzulässig. Allfällige Landesgesetzliche Regelung die einen Ersatz der Wahlwerbekosten vorsehen sind daher verfassungswidrig.


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