Verbindlich nur bei Anzahl Anstimmer_Innen mindestens in BGV Größe
am 15.08.2012 um 12:09 Uhr

Derzeit werden gültige Beschlüsse von Initiativen nur auf BGVs gefasst. Auf diesen stimmt eine größere , meist repräsentative Anzahl von Personen über die Anträge ab. Dies ist derzeit im LQFB nicht der Fall. Es soll daher eine Abstimmung in LQFB nur dann verbindlich sen, wenn die Anzahl der abstimmenden Personen die Anzahl der Menge X übersteigt. Diese Menge ist die Anzahl der stimmberechtigten Personen auf der letzen BGV.
Damit ist gewährleistet, dass nur eine qualifizierte Mehrheit die einer BGV entspricht, gültige verbindliche Beschlüsse fassen kann. Wird dies Menge X bei einer Initiative nicht erreicht, dann darf das Ergebnis nur als Empfehlung gewertet werden. Ein solches Ergebnis kann auch die Stimme eines EBV ersetzen.


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